Durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) wird festgelegt, dass in öffentlichen Räumen eine Barrierefreiheit vorzufinden ist.
Häufig ist es dadurch bei öffentlichen Einrichtungen so, dass der Personalrat in Verbindung mit einem Behindertenbeauftragten festlegt, welche Bereiche zu kennzeichnen sind.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur einen treppenlosen Zugang zu allen Etagen, sondern auch die Freiheit für Sehbehinderte oder Blinde sich zu orientieren.
Durch taktile Bodenleitsysteme, auch „Tastbare Bodenleitsysteme“ genannt, wird diese Orientierung gegeben.
Wir helfen Ihnen dabei – wir liefern und verkleben hochwertige Leitsystem-Elemente für den Innen- und Außenbereich, welche griffig und schmutzabweisend sind. Diese überzeugen nicht nur durch ihre Funktionalität, sondern sehen dabei auch noch gut aus. Unsere erfahrenen Mitarbeiter montieren das Leitsystem während des Geschäftsbetriebes.
Senden Sie uns gerne Ihre Vorstellung zum Blindenleitsystem zu – wir erstellen Ihnen dann ein Angebot für die Lieferung und Montage des Leitsystems für den Innen- oder Außenbereich.
Rippen= Leitstreifen
Noppen = Aufmerksamkeitsfelder