Freistellungsbescheinigung Finanzamt
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Der Gesetzgeber hat die Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG betreffend der Umsatzsteuer bei Bauleistungen mit Wirkung ab dem 01.10.2014 gesetzlich neu geregelt.
Im Zuge des sogenannten Kroatienanpassungsgesetzes (KroatienAnpG) wird künftig der Empfänger von Bauleistungen bzw. Gebäudereinigungsleistungen zum Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er seinerseits nachhaltig derartige Leistungen erbringt. Rechtssicher nachgewiesen werden kann dies mittels einer Bescheinigung des Finanzamts. Im Folgenden steht Ihnen diese Bescheinigungen zur Verfügung.
Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A definierten Anforderungen für öffentliche Aufträge Leistungsbereiche:
Ewering GmbH
– Bodenbelagsarbeiten
– Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten
Ewering Berlin GmbH
– Bodenbelagsarbeiten
– Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtungen & Tapezierarbeiten
– Tischlerarbeiten
– Asbestsanierungsarbeiten